- Vercharter übernimmt keine Haftung für Zeitverlust oder für Kosten, die aufgrund von Mängeln oder Defekten an dem gecharterten Boot entstehen. In solchen Fällen muss sich der Charterer sofort bei Übernahme, oder unmittelbar nach Entdeckung eines Mangels oder eines Defekts an den Bootseigner wenden. Der Bootseigner wird dann so schnell wie möglich eine Ausbesserung vornehmen lassen.
- Der Charterer ist für eine ausreichende Besatzung im Sinne von guter Seemannschaft verantwortlich. Bekleidung, die abfârbt oder Hosen mit rückseitigen Knöpfen sind auf den Schiffen verboten! Dasselbe gilt für Schuhe, die schwarze Streifen verursachen.
- Der Charterer trägt ebenfalls die Verantwortung dafür, dass die Anwendung des Bootes zu ungesetzlichen Tätigkeiten unterbleibt.
- Vor Übernahme wird das Boot und die Ausrüstung mit dem Vercharter kontrolliert. Sowohl der Bootseigner und der Charterer unterzeichnen ein Übernahmeprotokoll. Der Charterer wird aufgefordert, eventuelle Mängel oder Defekte hier notieren zu lassen, andernfalls erklärt er mit seiner Unterschrift, dass das Boot und die Ausrüstung frei von erkennbaren Mängeln sind.
Das Boot wird im aufgeräumten Zustand und mit gefüllten Wasser- und Kraftstofftanks übergeben und muss in diesem Zustand auch wieder abgeliefert werden. Bei Rückgabe des Bootes wird das Übernahmeprotokoll erneut durchgegangen. Danach ist der Vercharter berechtigt, Abzüge an der hinterlegten Kaution vorzunehmen, um damit eingetretene Schäden oder Mängel zu beseitigen bzw. den Ansprüchen Dritter zu entsprechen. Dies wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet, bevor sie zurückgezahlt wird.
Falls die Endreinigung bei Rückgabe des Bootes nicht vorgenommen worden ist, behält sich Vercharter das Recht vor, diese auf Rechnung des Charterers durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen normalerweise mindestens DKR. 400,-; je nach Bootsgröße. Die Rückgabe des Bootes gilt erst nach Durchführung der Endreinigung als abgeschlossen und eventuelle Kosten können ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden (in 19 von 20 Fällen berechnen wir Abzüge für die Reinigung, weil sie oft nicht ausreichend durchgeführt wurde).
- Der Charterer haftet für alle Schäden an Yacht und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird …
- nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen und die Yacht nur zu Vergnügungsfahrten benutzen
- nur unter Maschine in Häfen ein- und auslaufen
- keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen
- andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen
- das Bordlogbuch einschließlich Wetterberichtsaufzeichnungen ordnungsgemäß und laufend führen
- bei angesagten Windstärken von 7 oder mehr Bft. einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen
- die Yacht weder untervermieten noch verleihen
- bei Besorgnis einer Beschädigung der Yacht durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, die Untersuchung durch einen Taucher oder Aufslippen auf Kosten des Charterers veranlassen und Vercharter benachrichtigen
- die Yacht vor offener Küste nicht unbeaufsichtigt lassen und sicherstellen, daß sie bei drohender Gefahr sofort eingeholt werden kann
- die Yacht nur mit solcher Segelfläche segeln, wie sie zum sicheren Segeln bei erträglicher Belastung von Rigg und Tuch vertretbar sind
- keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache)
- den Ölstand des Motors täglich überprüfen. Schäden, die durch Trockenlauf des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden
LARSEN YACHT-CHARTER STANDARD CHARTERBEDINGUNGEN 2008