Charterbedingungen

  1. LARSEN YACHT-CHARTER v, Brdr. Larsen GmbH (im Folgenden "Vercharter" genannt)
  2. Die von Vercharter zu buchenden Boote werden nur an Charterer vermietet, die über eine gewisse Erfahrung verfügen. Eine Dokumentation dafür kann verlangt werden, bevor ein Boot übernommen werden kann.
  3. Nach Eingang der Bestellung wird dem Charterer ein Vertrag zuge­sandt, jedoch gilt ein Boot erst dann als fest reserviert, wenn der unterschriebene Vertrag returniert und eine Anzahlung von 30% der Gesamtmiete bei Vercharter registriert worden ist.
  4. Stornierungsbedingungen: Für den Fall, dass das Boot abbestellt wird, muss der Restbetrag immer noch bezahlt werden. Vercharter versucht die Yacht an Andere zu verchartern, und gelingt das, bezahlt der Vercharter den gesamten Betrag -15% zurück an den Charterer. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
  5. Die Mindestcharterperiode beträgt normalerweise eine Woche. Das Boot wird sonnabends, 14.00 Uhr, übernommen und muss spätestens am abschließenden Sonnabend, 9.00 Uhr, in dem vereinbarten Zielhafen abgegeben werden. Doch dazu muss das Schiff spätestens bereits Freitagnachmittag im Hafen sein. Wenn es nur möglich ist, Samstagmorgen zu kommen, muss das telefonisch verabredet werden. Bei verspäteter Rückgabe, aber noch vor 14.00 Uhr, muss eine Nachzahlung in Höhe einer Tagesmiete entrichtet werden. Fall das Boot später zurückgegeben wird, muss der Charterer für den Verlust, den der Bootseigner erleidet, aufkommen. Normalerweise kann dieser mit einer Wochenmiete angesetzt werden.
  6. Falls das vermietete Boot nicht zur Verfügung steht, z.B. aufgrund einer Havarie, Motorschäden oder anderen Vorkommnissen, die nach Einschätzung von Vercharter ein Vermieten ausschließen, stellt Vercharter – soweit dies möglich ist – ein entsprechendes Boot als Ersatz zur Verfügung. Kann ein solcher Ersatz nicht inner­halb von 24 Stunden zur Verfügung gestellt werden, wird der gesamte Mietpreis zurückgezahlt und alle Forderungen des Charterers gegenüber dem Vercharter bleiben davon unberührt.
  7. Die Mietperiode kann normalerweise nicht verlängert werden, nachdem das Boot übernommen worden ist. Falls der Charterer aufgrund von Wit­terungsbedingungen oder anderen Gründen die Mietperiode über den ursprünglichen Zeitraum hinaus verlängern will, muss dies spätestens 24 Stunden vor Ablauf der ursprünglichen Mietperiode mit Vercharter verabredet werden. Falls die Verlängerung aufgrund von Vorkommnissen geschieht, die außerhalb der Verantwortung des Charterers liegen, kann das Boot, nach näherer Absprache mit Vercharter in jedem sicheren dänischen Hafen abgeliefert werden. Der Charterer kommt selber für die Kosten auf, die ihm im Zusammenhang mit der Rückkehr zum ursprünglichen Hafen entstehen.
  8. Der Mietpreis umfasst die gesamte Ausrüstung, die in der Inventarliste aufgeführt ist, abgesehen von Kraftstoff und Gas. Falls einzelne Ausrüstungsteile fehlen, die keine sicherheitsmässige Bedeutung haben, wird kein Abschlag im Mietpreis vorgenommen. Der Charterer verpflichtet sich, bei Übernahme die Inventarliste auf Voll­ständigkeit hin zu überprüfen und auf eventuelle Mängel hin­zuweisen.
  9. Der Charterer ist gegenüber Vercharter und dem Bootseigner zu einer sicheren Navigation und seemännischer Bootsführung verpflichtet. Im Falle eines Unglücks müssen sofort alle wesentlichen Informationen, z.B. die Namen der implizierten Boote, deren Ver­sicherungsgesell­schaften usw. an den Bootseigner wei­tergeleitet werden. Der Charterer kann verant­wortlich ge­macht werden, wenn die Versicherungen eine Regulierung ableh­nen, weil der Charterer diese Informationen nicht eingeholt hat. Bezüglich der an Bord befindlichen Seekarten gilt, dass Vercharter keine Haftung für Schä­den usw. übernimmt, die sich auf Grund von fehlenden oder mangelhaften Seekarten ergeben.
  10. Alle vercharterten Schiffe sind vollkaskoversichert. Der Charterer hinterlegt bei Übernahme des Bootes eine Kaution, abhängig von der Bootsgröße. Diese Kaution deckt die ersten Ausgaben, die durch Schadensreparaturen, Verlust von Ausrüstungsgenständen oder aufgrund von Beförderungen von Dritten im Zusammenhang mit dem Chartervertrag entstehen. Diese Kaution wird zurückgezahlt, wenn am Ende der Mietperiode keine Ansprüche gestellt werden.
  1. Vercharter übernimmt keine Haftung für Zeitverlust oder für Kosten, die aufgrund von Mängeln oder Defekten an dem gecharterten Boot entstehen. In solchen Fällen muss sich der Charterer sofort bei Übernahme, oder unmittelbar nach Entdeckung eines Mangels oder eines Defekts an den Bootseigner wenden. Der Bootseigner wird dann so schnell wie möglich eine Ausbesserung vornehmen lassen.
  2. Der Charterer ist für eine ausreichende Besatzung im Sinne von guter Seemannschaft verantwortlich. Bekleidung, die abfârbt oder Hosen mit rückseitigen Knöpfen sind auf den Schiffen verboten! Dasselbe gilt für Schuhe, die schwarze Streifen verursachen.
  3. Der Charterer trägt ebenfalls die Verantwor­tung dafür, dass die Anwendung des Bootes zu ungesetzlichen Tätigkeiten unterbleibt.
  4. Vor Übernahme wird das Boot und die Ausrüstung mit dem Vercharter kontrolliert. Sowohl der Bootseigner und der Charterer unterzeichnen ein Übernahmeprotokoll. Der Charterer wird aufgefordert, eventuelle Mängel oder Defekte hier notieren zu lassen, andernfalls erklärt er mit seiner Unterschrift, dass das Boot und die Ausrüstung frei von erkennbaren Mängeln sind.
    Das Boot wird im aufgeräumten Zustand und mit gefüllten Wasser- und Kraftstofftanks übergeben und muss in diesem Zustand auch wieder abgeliefert werden. Bei Rückgabe des Bootes wird das Übernahmeprotokoll erneut durchgegangen. Danach ist der Vercharter berechtigt, Abzüge an der hinterlegten Kaution vorzunehmen, um damit eingetretene Schäden oder Mängel zu beseitigen bzw. den Ansprüchen Dritter zu entsprechen. Dies wird mit der hinterlegten Kaution verrechnet, bevor sie zurückgezahlt wird.
    Falls die Endreinigung bei Rückgabe des Bootes nicht vorgenommen worden ist, behält sich Vercharter das Recht vor, diese auf Rechnung des Charterers durchführen zu lassen. Die Kosten hierfür betragen normalerweise mindestens DKR. 400,-; je nach Bootsgröße. Die Rückgabe des Bootes gilt erst nach Durchführung der Endreinigung als abgeschlossen und eventuelle Kosten können ebenfalls mit der Kaution verrechnet werden (in 19 von 20 Fällen berechnen wir Abzüge für die Reinigung, weil sie oft nicht ausreichend durchgeführt wurde).
  5. Der Charterer haftet für alle Schäden an Yacht und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht sind und nicht von der Versicherung reguliert werden. Er wird …
    1. nur die zulässige Höchstzahl an Personen an Bord nehmen und die Yacht nur zu Vergnügungsfahrten benutzen
    2. nur unter Maschine in Häfen ein- und auslaufen
    3. keine Veränderung an Schiff oder Ausrüstung vornehmen
    4. andere Schiffe nur im Notfall in Schlepp nehmen
    5. das Bordlogbuch einschließlich Wetterberichtsaufzeichnungen ordnungsgemäß und laufend führen
    6. bei angesagten Windstärken von 7 oder mehr Bft. einen schützenden Hafen anlaufen bzw. nicht verlassen
    7. die Yacht weder untervermieten noch verleihen
    8. bei Besorgnis einer Beschädigung der Yacht durch Grundberührung oder Kollision den nächsten Hafen anlaufen, die Untersuchung durch einen Taucher oder Aufslippen auf Kosten des Charterers veranlassen und Vercharter benachrichtigen
    9. die Yacht vor offener Küste nicht unbeaufsichtigt lassen und sicherstellen, daß sie bei drohender Gefahr sofort eingeholt werden kann
    10. die Yacht nur mit solcher Segelfläche segeln, wie sie zum sicheren Segeln bei erträglicher Belastung von Rigg und Tuch vertretbar sind
    11. keine Tiere an Bord halten (Ausnahmen nach Absprache)
    12. den Ölstand des Motors täglich überprüfen. Schäden, die durch Trockenlauf des Motors entstehen, sind in keinem Fall versichert und gehen zu Lasten des Charterers. Ebenso kann der Motor bei Schräglage unter Segeln über 10 Grad Krängung nicht benutzt werden

LARSEN YACHT-CHARTER STANDARD CHARTERBEDINGUNGEN 2008